Hinweisgeber-Richtlinie

Unser Anspruch

Das rechtmäßige und verantwortungsvolle Handeln unserer Gesellschafter, der Geschäftsführung, Führungskräfte und jeder einzelnen Mitarbeiterin sowie jedes einzelnen Mitarbeiters ist entscheidend für unseren Unternehmenserfolg. In unserem Verhaltenskodex verpflichten wir uns zu klaren Grundsätzen. Dabei bekennen wir uns seit jeher zu integrem und verantwortungsvollem Handeln. Unsere Werte und Erwartungen an unsere Beschäftigten sind in unserem Verhaltenskodex niedergeschrieben und sind von allen Mitarbeitenden zu berücksichtigen.

Über die unten angeführten Meldekanäle können Sie Meldungen sowohl im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken als auch auf Verstöße gegen anwendbares Recht und interne Richtlinien tätigen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von der weba Werkzeugbau Betriebs GmbH stehen.

Primäre Meldekanal und Meldeprozess

Die primäre Eingabestelle für Meldungen ist das Hinweisgebersystem unseres Mutterunternehmens Mubea. Bei der Meldung ist im Hinweisgebersystem bitte die richtige Tochtergesellschaft „weba Werkzeugbau Betriebs GmbH“ auszuwählen. 

https://mubea.integrityline.com 

 

Alternativ zu dieser Meldeplattform können sie auch unsere Whistleblower-Beauftragte direkt erreichen. 

Tanja Burghuber


Persönlich vorgebrachte und postalische Mitteilungen sind ebenfalls möglich.

Am Beginn des Meldeprozesses (spätestens nach 7 Tagen) erhalten Sie eine Bestätigung zum Eingang Ihrer Meldung. Nach spätestens weiteren 30 Tage bekommen Sie eine Information wie mit der von Ihnen eingebrachten Meldung verfahren wird. Für alle Meldungen ist vorzugsweise die obige primäre Meldeplattform zu nutzen. Falls die Meldung die Whistleblower-Beauftragte selbst betrifft, wenden Sie sich mit der Eingabe bitte an die Muttergesellschaft Mubea. Hierzu ist im Hinweisgebersystem die Muttergesellschaft „Muhr und Bender KG“ auszuwählen.